Beratung zur Kassen- & POS-Auswahl
Rechtskonform, digital & integriert
Digitale Kassensysteme stehen seit Jahren im Fokus der Finanzämter. Eine unangekündigte Kassennachschau, bei der Mängel an der TSE (Technische Sicherheitseinrichtung), KassenSichV oder GoBD-Umsetzung festgestellt werden, können schnell Ihre gesamte Buchführung angreifbar machen und zu empfindlichen Hinzuschätzungen nach § 162 AO führen.
Um dem vorzubeugen, begleiten wir Sie mit unserem steuerrechtlichen Wissen bei der Auswahl und Einrichtung der für Sie optimalen Kassenlösung, schulen und unterstützen Ihre Mitarbeitenden und stehen Ihnen selbstverständlich auch bei Kassennachschauen und Betriebsprüfungen beratend zur Seite.
Mehr Sicherheit & Effizienz
Mit unseren umfassenden Leistungen verwandeln wir das für viele Unternehmer aus Gastronomie, Einzelhandel und anderen Branchen oft belastende Thema Kasse in einen Vorteil. Denn indem wir das Kassen- bzw. POS-System von Anfang an sauber aufsetzen und an die Buchhaltung anbinden, schaffen wir zum einen maximale Rechtssicherheit bei Prüfungen. Zum anderen steigern wir spürbar die Effizienz und senken die Kosten, da Belege automatisch verbucht werden und Ihre Mitarbeitenden durch Schulungen mit der Bedienung der Systeme vertraut sind.
Häufige Fragen zu Kassen & Kassensystemen
- Was mache ich bei einer unangekündigten Kassennachschau?
Zunächst Ruhe bewahren. Wenn Sie unser Mandant sind, rufen Sie uns möglichst direkt an. Wir begleiten die Prüfung dann entweder per Telefon aus unserer Kanzlei oder kommen persönlich zu Ihnen, damit der Prüfer den korrekten GoBD-Export erhält und alles ruhig und professionell abläuft.
- Darf ich weiterhin eine offene Ladenkasse verwenden?
Theoretisch schon. In der Praxis unterliegt diese jedoch sehr zeitaufwendigen und fehleranfälligen Dokumentationspflichten. Entsprechend hoch ist das Risiko, dass es bei einer Kassennachschau zu einer Hinzuschätzung kommt. Wir raten unseren Mandanten deshalb zu digitalen Kassensystemen.
- Prüft Ihre Kanzlei auch meine vorhandene Kassenhardware?
Ja, die Neuanschaffung von Kassen ist nicht immer notwendig. Einige bestehende Kassensysteme lassen sich auch gut durch Nachrüsten von Hardware (z. B. TSE-USB-Stick) oder ein Update der Kassensoftware an die gesetzlichen Anforderungen anpassen.