Abzugsfähige Krankheitskosten nach Unfall bei Fahrt zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
Eine Arbeitnehmerin hatte sich bei einem Wegeunfall schwere Verletzungen im Gesicht und an der Nase zugezogen. Die Berufsgenossenschaft übernahm Operationskosten, darüber hinausgehende Operationskosten, Behandlungskosten und behandlungsbedingte Fahrtkosten in Höhe von 2.402€ musste die Arbeitnehmerin selbst tragen. Sie brachte ihren Fall vor Gericht und erhielt Recht. Nach dem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs werden Krankheitskosten (und sogar Aufwendungen für die…